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Fußball, Leichtathletik, Freizeit- und Gesundheitssport im FLVW-Kreis Bielefeld

Sportgerichtsbarkeit befasste sich mit den Fällen



Spielabbrüche, Ausschreitungen und Beleidigungen in den Bielefelder Kreisligen sind leider keine Ausnahme mehr.

30.11.2018

Hierzu wurde in den Medien kontrovers diskutiert, teiweise waren einige Presseberichte aber nicht sonderlich gut recherchiert, so dass die Tatsachen nicht richtig wiedergegeben wurden.

Die Sportgerichtsbarkeit des FLVW hat die Aufgabe, für Gerechtigkeit, Ordnung und Sauberkeit im Fußballsport zu sorgen. Geahndet werden alle Formen unsportlichen Verhaltens. Und so war es u.a. die Aufgabe des Bielefelder Sportgerichts (KSG), sich mit den Vorfällen vom 11.11.2018 (u. a. schuldhaft verursachte Spielabbrüche) zu beschäftigen. Die Mitglieder des KSG um ihren Vorsitzenden Michael Daalmann entschieden unabhängig und nach geschriebenem sowie ungeschriebenem Recht des Sports.

Der mithin schlimmste Vorfall ereignete sich nach dem Spiel der Kreisliga C Staffel 1 zwischen der zweiten Mannschaft des FTSV TuS Ost Bielefeld und dem SY Yek-Spor 03 Bielefeld. Hier kam es nach Abpfiff aus nicht nachvollziehbaren Gründen zu einer Rudelbildungen, Beleidigungen, Bedrohungen und körperlicher Gewalt. Die Spieler H. und A. (SV Yek-Spor 03 Bielefeld) wurden jeweils vom Vorwurf des tätlichen Angriffs freigesprochen, da ihnen unter Berücksichtigung der Zeugenaussagen diese Vergehen nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden konnten. Aufgrund der Zeugenaussagen sieht das Kreissportgericht aber als erwiesen an, dass mehrere Spieler und Zuschauer des FTSV TuS Ost Bielefeld sowohl auf dem Spielfeld als auch im Bereich an der Seitenlinie von Spielern und Zuschauern des SV Yek-Spor 03 Bielefeld tätlich angegriffen und auf üble Weise beleidigt worden sind. Dadurch ist zudem der Einsatz der Polizei und eines Rettungswagens veranlasst worden. Da der Verein SV Yek-Spor 03 Bielefeld bereits in der Saison 2017/2018 einschlägig in Erscheinung getreten ist, wurde er wegen unsportlichen Verhaltens seiner Spieler und Zuschauer zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 EUR verurteilt. Die Geldstrafe wird in Höhe eines Betrages von 500 Euro für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Zudem werden dem Verein SV Yek-Spor 03 Bielefeld für die laufende Saison acht Punkte aberkannt. Aufgrund der Zeugenaussagen wurde gegen den Spieler/Trainer K. (SV Yek-Spor 03 Bielefeld) ein sportstrafrechtliches Verfahren wegen des Verdachts eines tätlichen Angriffs gegen einen Zuschauer eröffnet. Auch der Spieler B. (SV Yek-Spor 03 Bielefeld) wird sich im demnächst folgenden Verfahren wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs gegen einen Spieler verantworten müssen. Nach Abschluss des Verfahrens bieten sich sicherlich Ansätze für den Arbeitskreis Gewaltprävention, Sicherheit und Fairplay. Eine Frage die dort zu beantworten ist, welche Maßnahmen der Verein einleitet, die eine Wiederholung ausschließen.

In der Kreisliga C Staffel 4 wurde das Spiel zwischen TuS Hoberge-Uerentrup und SCE Rot-Weiß Bielefeld beim Stand von 2:0 abgebrochen, als die Mannschaft des SCE Rot-Weiß Bielefeld das Spielfeld geschlossen verlassen hatte. Der Verein hat das eigenmächtige Verlassen des Spielfeldes in seiner schriftlichen Stellungnahme damit begründet, dass der Schiedsrichter sowohl während des vorangegangenen Spielverlaufes als auch direkt vor dem Spielabbruch gegenüber der Mannschaft voreingenommen gewesen sei und ihr gegenüber mehrere unangemessene Entscheidungen getroffen habe. Man habe befürchtet, dass der Schiedsrichter fortsetzend einseitig gegen die Spieler vorgehen würde und weitere Platzverweise aussprechen könnte. Aus diesem Grund habe die Mannschaft in der 63. Spielminute das Spielfeld verlassen. Die seitens des Vereins SCE Rot-Weiß Bielefeld getätigten Einwände rechtfertigen unabhängig von der Frage deren Richtigkeit das eigenmächtige Verlassen des Spielfeldes nicht. Gemäß der Spielordnung ist eine Mannschaft nicht zum Abbruch eines Spiels berechtigt. Das Spiel wurde daher für den Verein SCE Rot-Weiß Bielefeld mit dem Spielstand zum Zeitpunkt des Spielabbruchs als verloren gewertet. Zudem ist der Verein wegen des schuldhaft verursachten Spielabbruchs zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 EUR verurteilt worden.

Aufgrund von diskriminierenden Beleidigungen hatte sich das Verbandssportgericht (VSG) mit den Vorfällen anlässlich des Spiels der Kreisliga B Staffel 1 zwischen TuRa 06 Bielefeld und FC DELTA Bielefeld zu befassen. Gegen den Spieler B. (TuRa 06 Bielefeld) wurde ein Verfahren wegen Beleidigung des Gegenspielers sowie unsportlichen Verhaltens gegenüber dem Schiedsrichter geführt. In Tatmehrheit wurde der Spieler bis zum 11.04.2019 gemäß § 12 Rechts- und Verfahrensordnung gesperrt. Eine evtl. mögliche Geldstrafe in Höhe von 500 EUR wurde seitens des VSG nicht in Erwägung gezogen. Nach Abschluss dieses Sportstrafverfahrens wird sich der Arbeitskreis Gewaltprävention, Sicherheit und Fairplay im FLVW mit dem Verein in Verbindung setzen.

Kein Fall für das Bielefelder KSG war der Spielabbruch in der Kreisliga C Staffel 2. Da das unterlegende Team (1. FC Hasenpatt Jöllenbeck) keine sieben spielfähigen Spieler mehr hatte, wurde dieses Spiel den Bestimmungen der Spielordnung folgend, durch den Staffelleiter gewertet. Ordnungsgelder waren nicht zu verhängen.

Am 28.10.2018 unterstellte der Spieler E. (FC Türk Sport Bielefeld) dem Schiedsrichtergespann, dass sie käuflich seien. Aufgrund dieser Beleidigung wurde er bis zum 08.01.2019 gesperrt.

Im Spiel der Kreisliga C Staffel 2 (SuK Canlar Bielefeld III gegen BSV West II) vom 04.11.2018 kam es in der 85. Minute nach einem vermeintlichem Foulspiel zu einer Rudelbildung, an der sich nach und nach immer mehr Spieler und Betreuer des SuK Canlar Bielefeld beteiligten und auf dem Spielfeld befanden. Hierbei bedrängte der Spieler A. M. (SuK Canlar Bielefeld) einen Gegenspieler in äußerst aggressiver Art und Weise und schlug ihm abschließend mit der flachen Hand in das Gesicht. In dem Moment, in dem der Schiedsrichter unter anderem gegen den Spieler A.  M. die persönliche Strafen aussprechen wollte, ging der Spieler B. M. (SuK Canlar Bielefeld) verbal und aggressiv einen Gegenspieler an und schlug diesem mit der flachen Hand ins Gesicht. Beide Spieler wurden zu Sperren bis zum 04.03.2019 verurteilt.

Verhandelt wurden auch die Vorfälle vom 18.11.2018. Die Spieler M. und D. (SuK Canlar Bielefeld) wurden wegen Beleidigung des Schiedsrichters zu einer Sperre bis zum 13.01.2019 bzw. bis zum 30.12.2018 verurteilt. Auch der Spieler V. (SC Hellas 2013 Bielefeld) sah sich dem Vorwurf der Schiedsrichterbeleidigung ausgesetzt. Er wurde bis zum 27.01.2019 gesperrt.

Die tenorierten Strafen erachtete das Bielefelder Sportgericht als angemessen und ausreichend. Rechtskräftig sind die Urteile jedoch noch nicht.

Das Verfahren bezüglich des Spielabbruchs (BSV West II gegen SpVg. Heepen II, Kreisliga C Staffel 2) wird in der ersten Dezemberwoche geführt. Hier wird gegen den Spieler C. (BSV West) wegen des Verdachts der Bedrohung des Schiedsrichters nach Zeigen der Roten Karte und gegen den Trainer R. (BSV West) wegen des Verdachts des unsportlichen Verhaltens gegenüber dem Schiedsrichter verhandelt.

Ebenfalls Anfang Dezember hat sich der Spieler R. (TV Friesen Milse) vor dem Sportgericht zu verantworten. Gegen ihn wird ein Verfahren wegen des Verdachts eines tätlichen Angriffs und der Beleidigung des Schiedsrichters anlässlich des Spiels der Kreisliga C Staffel 1 (TV Friesen Milse II gegen FC Hilal Spor Bielefeld II) geführt.

Auch der Trainerassistent A. (FC Türk Sport Bielefeld) hat sich wegen des Verdachts der Beleidigung und Bedrohung eines Spielers anlässlich des Meisterschaftsspiels der Kreisliga A vom 18.11.2018 noch zu verantworten.

Aufgrund einiger Vorkommnisse in der zurückliegenden Zeit hat der Fußballausschuss des Kreises Staffelgespräche mit den Trainern der Mannschaften ins Leben gerufen. Unisono stellten die Trainer der Kreisliga A während der Auftaktveranstaltung fest, dass sie es sind, die den entsprechenden Einfluss haben, um auf ihre „Problemfälle“ präventiv einzuwirken. Den Vereinen ist auch bewusst, dass sie sich von diesen Spielern trennen müssen.